Förderung einer Weiterbildung - Staatlich
Förderung für Zivildienstleistende
Zivildienstleistende können beim Bundesamt für Zivildienst eine Berufsförderung in Anspruch nehmen, um den Übergang in das spätere Berufsleben zu erleichtern. Gefördert werden Lehrgangsgebühren, auch für mehrere Trainings, bis zu einem Gesamtbetrag von 665,- Euro.
Der Antrag auf Bewilligung einer Berufsförderung wird bei der zuständigen Dienststelle des Zivildienstleistenden gestellt.
Förderung für Zivildienstleistende
Prämiengutscheine
Seit dem 1.12.2008 können Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900,- Euro nicht übersteigt, eine Bildungsprämie bis zu 500,- Euro beantragen. Anlaufstelle sind die Beratungsstellen der jeweiligen Länder.
Prämiengutscheine
ESF-BA-Programm
Für nicht-gering-qualifizierte Kurz- oder Saisonarbeiter bietet die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds eine Förderung der Weiterbildung. Übernommen werden Trainingskosten von 25% bis 80%, wenn der Arbeitsausfall saisonal oder konjunkturell bedingt ist.
ESF-BA-Programm
Bildungsförderungen der einzelnen Bundesländer
Die Bildungsangebote der einzelnen Bundesländer zielen auf die Förderung von Beschäftigten kleiner und mittelständischer Unternehmen ab, die finanziellen Mittel für diese Förderungen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds.
Bildungsscheck NRW
Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 500,- € pro Bildungsscheck, Einzelcoachings werden nicht gefördert.
Bildungsscheck NRW
Niedersachsen - IWiN
Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und TeilnehmerIn.
IWiN
Qualifizierungsschecks Hessen
Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, max. 500,- € pro Kalenderjahr.
Qualifizierungsschecks Hessen
Land Brandenburg
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung, für Qualifizierungen von Beschäftigten und des Managements entsprechend Qualifizierungsbedarfsanalyse (jährlich 300,- bis max. 3.000,- Euro pro Teilnehmer oder Teilnehmerin) und notwendige Kinderbetreuungsausgaben. Desweiteren Ausgaben für Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen in spezifischen Themenfeldern (jährlich 300,- bis max. 10.000,- Euro pro gefördertem Unternehmen) und notwendige Kinderbetreuungsmaßnahmen.
Projektförderung als Anteilsfinanzierung Brandenburg
Schleswig Holstein
Gefördert werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung, das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
Seminarkosten beruflichen Weiterbildung Schleswig Holstein
Baden Württemberg
Zuschüsse auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschüsse auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmener, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Baden Württemberg